Neue Anreize für die Immobilienbranche
Der Jahreswechsel bringt keine kosmetischen Korrekturen, sondern mehrere spürbare Stellschrauben, die Planung, Investitionen und laufende Kosten von Immobilien beeinflussen. Ziel der Bundesregierung ist klar: mehr Tempo, mehr Neubau, mehr Kalkulierbarkeit. Für Marktteilnehmer lohnt sich der Überblick – denn nicht alles wirkt gleich, aber vieles gleichzeitig.
1 Bau-Turbo: Mehr Tempo im Planungsrecht
Die wichtigste Änderung betrifft das Bauplanungsrecht. Mit dem sogenannten Bau-Turbo – dem Wohnungsbau-Beschleunigungsgesetz – erhalten Kommunen die Möglichkeit, Wohnungsbau auch ohne vollständigen Bebauungsplan zuzulassen. Kern ist der neue § 246e BauGB.
Gemeinden dürfen damit befristet bis Ende 2030:
- von bestehenden Planvorgaben abweichen,
- Genehmigungen schneller erteilen,
- Projekte zulassen, die bisher am Planungsrecht scheiterten.
Neu ist auch der Zeitfaktor: Reagiert eine Kommune drei Monate nicht, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Das ersetzt Stillstand durch klare Fristen.
Für Investoren heißt das: Kein automatisches Baurecht, aber mehr Planungssicherheit, wenn Kommunen bauen wollen. Für Makler und Käufer wird vor allem relevant, wo dieser Spielraum aktiv genutzt wird.
2 Steuerlicher Anreiz: Degressive Abschreibung für Neubauten
Parallel zum Bau-Turbo greift ab 2025 eine steuerliche Änderung mit direktem Einfluss auf Neubauprojekte. Das Wachstumschancengesetz führt eine degressive Abschreibung für neu errichtete, vermietete Wohngebäude ein – insbesondere für energieeffiziente Neubauten.
Der Effekt:
- höhere Abschreibung in den ersten Jahren,
- bessere Liquidität in der Anfangsphase,
- attraktivere Wirtschaftlichkeit bei Neubauinvestments.
Das beschleunigt keine Genehmigungen, verbessert aber die Investitionslogik – vor allem für langfristig orientierte Anleger.
3 Baunormen unter Kostenprüfung
Weniger sichtbar, aber strukturell wichtig ist die Einführung einer verbindlichen Folgekostenabschätzung für neue Baunormen. Ab 2025 sollen neue Vorgaben daraufhin geprüft werden, welche Bau- und Nutzungskosten sie verursachen.
Das ist kein kurzfristiger Preishebel, setzt aber eine klare Grenze: Neue Anforderungen sollen nicht mehr ungebremst Baukosten nach oben treiben.
Für Investoren und Käufer bedeutet das: Perspektivisch mehr Kostendisziplin im System – nicht sofort, aber richtungsweisend.
4 Grundsteuerreform: Neue Realität bei laufenden Kosten
Ebenfalls zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform vollständig in Kraft. Die Berechnung der Grundsteuer wird bundesweit neu aufgestellt, mit neuen Bewertungsgrundlagen und kommunalen Hebesätzen.
Die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich:
- manche Eigentümer zahlen mehr,
- andere weniger,
- entscheidend sind Lage, Grundstücksdaten und Kommune.
Für Investoren ist die Grundsteuer damit ein neuer Fixfaktor in der Cashflow-Rechnung, den Kaufentscheidungen und Mietenkalkulationen berücksichtigen müssen.
Das bleibt unterm Strich:
Zum Jahreswechsel greifen mehrere Maßnahmen mit einem gemeinsamen Ziel:
Bauen soll schneller, einfacher und wirtschaftlich tragfähiger werden.
- Der Bau-Turbo beschleunigt Verfahren.
- Die degressive AfA stärkt Neubauinvestitionen.
- Die Folgekostenabschätzung bremst zukünftige Kostentreiber.
- Die Grundsteuerreform verändert laufende Belastungen.
Keine dieser Maßnahmen wirkt allein revolutionär. In der Summe aber verschieben sie die Rahmenbedingungen. Wer investiert, kauft oder vermittelt, sollte sie jetzt einpreisen – nicht erst, wenn der Markt reagiert.
Quellen (u. a):
Baugesetzbuch (§ 246e, § 31, § 34 BauGB) · Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen · Bundesministerium der Finanzen (Wachstumschancengesetz, Grundsteuerreform) · Deutscher Normenkontrollrat / BMWSB (Folgekostenabschätzung)