Die 5 heißesten Tipps zur Erb-Planung

An der Erb-Planung sind oft viele Parteien beteiligt – umso größer die Gefahr, dass Ihr Vermögen später nicht in Ihrem Sinne verwaltet wird. Jetzt fragen Sie sich: Wie kann ich mein Vermögen auch in Zukunft schützen?

Zugegeben, das Thema Testament und Erbschaften ist auch ein sehr emotionales. Daher schieben wir es oft unbewusst vor uns her.  Aber es ist wichtig, sich jetzt damit zu befassen – solange wir gesund und fit sind. Dadurch können Sie große Beträge sparen und sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne abläuft.

Klaus-Peter Großmann von der Großmann Immobilien-Consult GmbH ist Spezialist für Erbplanung. Er berät und begleitet Menschen bei ihrer Übertragung von Immobilienvermögen in die Zukunft.

Was genau macht ihn zu einem Spezialisten in dieser Sache? Genau betrachtet sind es mehrere ineinandergreifende Faktoren: Zunächst ist es seine langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche mit unbändiger Neugier und einem unmessbaren Schatz an Fachwissen. Damit deckt er die Bereiche Immobilienplanung, Immobilienkauf- und Verkauf, Immobilienbewertung und Immobiliensicherung ab. Allerdings ist alles nichts ohne seine persönlichen Eigenschaften – die Skills – mit denen er sich blitzschnell in schwierigste Prozesse und Strukturen eindenken kann. Und genau das ist der Punkt, der seine Beratung zum Mehrwert kürt, denn Zeit ist Geld.

Mit leidenschaftlichem Engagement ist er als Spezialist in der Lage, neutral zu autark zu beraten, schwierigste Personen-Konstellationen wieder an einen Tisch zu bringen, um den Erb-Streit innerhalb von Familien und Unternehmen zielbewusst zu moderieren. Seine Kunden sind glücklich über den eng begleitenden Consultant an ihrer Seite. Nicht selten schicken sie nach Abschluss sehr persönliche Zeilen größter Wertschätzung und des Dankes an ihn. Herr Großmann kommt als Berater und geht als Freund, so sagt man. Das verdankt er seiner einfühlenden Weitsicht und Menschlichkeit. Kämpferisch wenn es sein muss, und zielführend in jeder Hinsicht. Das attestieren ihm mehr als 2 Dutzend Kunden.

Herr Großmann, Erben kann auch sehr teuer werden – wie kann ich das verhindern?

TIPP 1: Nur durch eine rechtzeitige Planung! Denn dann können Sie steuerliche Freibeträge voll ausschöpfen. Was viele Menschen gar nicht wissen: Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Sagen wir mal, ich habe zwei Kinder und denen möchte ich ein Immobilienvermögen vererben. Worauf muss ich denn steuerlich genau achten?

TIPP 2: Das ist natürlich eine weit gefasste Frage. Zunächst einmal zu den Steuerfreibeträgen: Sie haben also zwei Kinder. Je Kind steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Im Erbfall werden dann lediglich bei zwei Kindern 800.000 Euro an Freibeträgen abgedeckt. Wenn Sie frühzeitig mit der Planung beginnen, können Sie diese 800.000 Euro zweimal oder sogar dreimal nutzen durch Schenkungen und optimale Fallgestaltung zu Lebzeiten. Bei der Vererbung steht dann der weitere Freibetrag nach zehn Jahren für das eventuelle Barvermögen zur Verfügung.

Welche Aspekte muss ich beim Vererben überhaupt bedenken?

TIPP 3: An allererster Stelle steht immer die Überlegung: Woraus besteht mein Vermögen und insbesondere, wie ist mein Immobilienvermögen zu bewerten. Aufschlussreich ist hier das Gespräch mit einem Immobilienfachmann. Das Entscheidende an der Erbplanung ist, dass hier emotionale und sachliche Aspekte zusammenkommen. Da stelle ich mir Fragen, wie: Soll das Vermögen in der Familie bleiben? Wer genau gehört eigentlich zur Familie? Die Ex-Frau meines Sohnes? Der Bruder? Das Adoptivkind? Da stellt sich auch die Frage, kann die nächste Generation eigentlich mit dem Vermögen umgehen, dass sie nicht selbst aufgebaut hat, oder wie kann ich das Vermögen für die Familie sichern? Soll ich Vorkehrungen treffen, um das Vermögen zusammenzuhalten, oder erbt jedes Kind zu gleichen Teilen? Bei Immobilien ist das noch einmal ein besonderes Thema, denn ein Haus kann ich nun einmal schlecht durch Zwei teilen.

Ein Haus kann man nicht durch Zwei teilen – wie gehe ich dann damit um?

TIPP 4: Gerade bei Immobilien gibt es da wunderbare Möglichkeiten für die Planung. Da stehen Ihnen zahleiche Gestaltungen zur Verfügung, wie Sie sich mit Nießbrauchrechten die Nutzung zu Lebzeiten ganz formal sichern. Gleichzeitig haben Sie dann den Vermögensübergang in trockenen Tüchern und können nachts ruhig schlafen. Wer noch mehr über die verschiedenen Möglichkeiten wissen möchte, kann mich gern ansprechen. Wir arbeiten hier mit weiteren Fachleuten wie Fachanwälten im Erbrecht und Steuerberatern im Team zusammen.

Beim Erben sind oft viele Parteien beteiligt. Wie verhindere ich denn, dass sich da jemand übervorteilt fühlt, und halte das Vermögen zusammen?

TIPP 5: Richtig, das ist eine Frage, die mir viele Menschen stellen. Gerade, wenn man anfängt, Vermögen ungleich aufzuteilen, entstehen später viele Streitfälle, die eine Familie unter Umständen für immer entzweien können. Etwa im Sinne von: Du bekommst das Haus und du die Firma. Das sind ja Werte, die sich stark verschieben können. Oder auch: Ein Kind hat eigene Nachkommen, das andere nicht. Was passiert dann, wenn – Gott bewahre – einer der Geschwister verstirbt? Was passiert bei einer Scheidung?

Eine Variante, die viele Privatleute gar nicht so im Blick haben, ist die Möglichkeit einer GbR. In solchen Fällen arbeiten wir, wie gesagt im Team, zum Beispiel mit einem Fachanwalt für Erb- und Vermögensrecht und Steuerberatern zusammen und das empfiehlt sich auf jeden Fall auch für Privatleute. Das Ganze stellt sich dann so dar, dass die GbR das gesamte Vermögen hält und dieses nicht zwischen den verschiedenen Erben gesplittet wird. So kann eine Familie langfristig Familienvermögen aufbauen und sichern. Hier haben Sie zusätzlich den Vorteil, dass eine GbR bei der Übertragung des Immobilienvermögens steuer-neutral, also in der Regel nicht grunderwerbs-steuerpflichtig ist. Außerdem können Sie relativ einfach im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass beispielsweise nur Familienmitglieder auch Mitglied in der GbR sein können – und Sie definieren, wer dazu gehört.

Das heißt im praktischen Beispiel etwa: Ihr Sohn ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er, seine Frau und die beiden Kinder sind Mitglieder der GbR. Später lässt sich der Sohn scheiden und heiratet neu. Dann wird die neue Frau kein Mitglied der GbR. Besonders bei Paaren mit vielen Kindern lässt sich so verhindern, dass das Familienvermögen in immer mehr kleine Teile gesplittet wird und so letzten Endes verloren geht. Gerade bei uns im Ruhrgenbiet gibt es ja viele Beispiele für prominente Industriellen-Familien, die uns vorleben, wohin wir mit einem starken Familienvermögen kommen können. Hier sind alle zahlreichen Enkel, Ur-Enkel und Ur-Ur-Enkel noch bestens versorgt.

Daher empfehle ich Ihnen, auch wenn das besondere Thema unbequem ist, schon heute an morgen zu denken und entsprechend heute zu handeln!

Sie wollen jetzt noch mehr über die Möglichkeiten beim Vererben und Übertragen von Immobilienvermögen wissen? Ihr Interesse an einer Beratung ist geweckt und Sie haben ein konkretes Anliegen, dass Sie lösen wollen? Erfahren Sie jetzt, welche wichtigen Schritte Sie einleiten können, um die Erb-Planung im eigenen Interesse zu gestalten. Gewinnen Sie Klarheit und Zuversicht, indem Sie jetzt einen persönlichen Termin mit Ihrem Erb-Planungs-Spezialisten Herrn Klaus-Peter Großmann vereinbaren – telefonisch oder per E-Mail oder wenden Sie sich an die Immopromeo/Grundstücksbörse Ruhr.