Das Bestellerprinzip – müssen Makler bald umdenken?

Möchten Sie in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen? Die Bundesregierung möchte das Bestellerprinzip wohl auch für den Kauf von Immobilien einführen. Ein Blick in die Zukunft…

Bereits vor einigen Jahren war das Bestellerprinzip für Immobilienmakler in aller Munde: Bei Mietwohnungen sollte künftig nur noch derjenige den Makler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Eine faire Regelung, findet Corinna Spiess, Geschäftsführende Gesellschafterin des Gewerbemaklers Rasch Immobilien. Nun soll das Bestellerprinzip wohl auch für den Kauf von Immobilien eingeführt werden – und hier sieht die Lage schon anders aus.

Kurz zur Autorin: Corinna Spiess geb. Rasch  ist die Tochter des Gründers Joachim Rasch . Sie trat 1988 nach Abschluss des BWL Studiums in das Familienunternehmen ein und wurde im Jahre 2000 geschäftsführende Gesellschafterin.

Corinna Spiess ist eine charismatische und authentische Persönlichkeit.  Unternehmergeist und mentale Stärke ist ihr in die Wiege gelegt. Sie weiß ,was Ihre Kunden wollen und mit ihrer langjährigen Erfahrung kennt Sie die Branche wie keine Zweite.

Corinna Spiess stellt aber einige zentrale Fragen, welche die Politik bewusst ausblendet:

Warum soll dem Makler 3 % Lohn gestrichen werden, während die Grunderwerbssteuer angehoben wird?

Vor wenigen Jahren betrug diese in NRW noch 5 %, heute sind es schon 6,5 – mehr als das Doppelte, was Käufer für den Makler zahlen. Sollen also Investoren nach NRW geholt werden, sollen Wohnimmobilien bezahlbar gemacht werden, müsste zunächst hier der Hebel angesetzt werden!

Zudem ist die Grunderwerbssteuer – im Gegensatz zur Maklercourtage – in keinem Falle steuerlich absetzbar. Viele Immobilienkäufer vergessen das anfangs. Dadurch wird auch eine Finanzierung im Zweifelsfall teurer, wenn die Steuer bereits Teile des Eigenkapitals frisst.

Experten stellen sich außerdem die Frage, ob die Grundsteuer überhaupt rechtskonform ist – schließlich variiert sie zwischen den Bundesländern stark und belastet somit die Bürger nicht zu gleichen Teilen.

Warum soll nur der Verkäufer zahlen, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet?

Der Verkauf einer Immobilie gehört für viele Verkäufer und auch Käufer in Expertenhände. Nicht umsonst hat sich der Maklerstand in Deutschland etabliert. Es gibt so viele fachliche und rechtliche Themen zu beachten, dass eine Privatperson diese kaum überblicken kann – gerade der Durchschnittskäufer, der nur einmal in seinem Leben ein Einfamilienhaus erwirbt und im Alter vielleicht eine Wohnung. Es mag also sein, dass der Makler als erstes vom Verkäufer „bestellt“ wurde – seine Arbeit dient aber zu gleichen Teilen auch dem Käufer. Die Zusammenstellung und Aufarbeitung der zum Kauf benötigten Unterlagen, die Beratung zu möglichen Sanierungen, An- und Ausbau oder Umnutzung, ein großes Netzwerk an geprüften Experten, die Ansetzung eines realistischen Marktpreises und die Verhandlungen darüber, und nicht selten auch ein Glätten der Wogen bei einem so emotionalen Thema wie dem Verkauf des eigenen Zuhauses – das alles sind nur einige der Themen, mit denen ein Makler auch dem Käufer dient. Leistungen und Arbeitsstunden, die künftig kostenlos in Anspruch genommen werden? Oder hat der Käufer dann einen Nachteil beim Kauf, weil der Makler etwa die Verhandlungen nur noch zugunsten des Verkäufers führt?

Spart der Käufer diese 3 % wirklich ein?

Es steht zur Debatte, dass ein Immobilienkäufer durch die Einführung des Bestellerprinzips gar keine echte Einsparung erfährt. Dafür gibt es zwei Gründe: Gerade in der jüngsten Vergangenheit haben Studien gezeigt, dass eine mit Makler verkaufte Immobilie preiswerter zu haben ist, als im Privatverkauf. Das liegt unter anderem daran, dass der Makler den konkreten Wert ausrechnet. Verkäufer hingegen sind häufig emotional sehr stark mit ihrer Immobilie verbunden und schätzen den Wert als zu hoch ein. Zudem ist es wahrscheinlich, dass Makler dann ihre Provision dem Käufer gegenüber anheben müssen, um wirtschaftlich überhaupt weiter arbeiten zu können. Diese höhere Provision wird am Ende dann vermutlich vom Verkäufer auf die Käufer „umgelegt“ – dieser zahlt dann trotzdem drauf.

Letztlich stellt sich also die Frage, ob hier nicht ein ganzer Berufsstand in Teilen aufgelöst wird, um von anderen Problematiken abzulenken: Der etwa, dass der Staat selbst bei Immobilienverkäufen am allermeisten die Hand aufhält, obwohl er ohnehin schon von der Grundsteuer profitiert.

Sie möchten mehr über Maklerleistungen erfahren? Für Gewerbeimmobilien melden Sie sich gern bei Corinna Spiess, Rasch Immobilien, oder bei der Immopromeo / Grundstücksbörse Ruhr.