Reicht die Deckung Ihrer Gebäudeversicherung?

Wofür benötigen Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“, „unbenannte Gefahren“ sowie die „Photovoltaik-Versicherung“? Bei welchen Schadenszenarien greift deren Deckung? Wir zeigen es Ihnen.

Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel – die drei Grundgefahren hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. So sind viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, bereits abgedeckt. Doch diese Drei-Gefahren-Deckung bietet noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen die Eigentümer selbst tragen müssten. Welche Risiken sind das?

Elementar-Versicherung – der Extremwetterschutz

Wo rohe Kräfte walten … Nicht zuletzt die Katastrophe im Ahrtal hat uns gezeigt, wie verheerend sich ein Hochwasser auswirken kann. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Sie als Eigentümer vor den finanziellen Folgen solcher und ähnlicher Naturereignisse. Dazu zählen Schäden durch folgende Gefahren:

  • Hochwasser (durch übertretendes fließendes Gewässer)
  • Überschwemmung (des Grund und Bodens beispielsweise durch Starkregen)
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkungen (naturbedingt)
  • Erdrutsch (naturbedingt)
  • Schneedruck
  • Schneelawinen
  • Vulkanausbrüche

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Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau sind die Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, beispielsweise einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man wirklich nicht unterschätzen.

Der Klimawandel verschärft die Prognosen

Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Dabei spielt es tatsächlich keine Rolle, ob es sich beim Klimawandel um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls für das Wetter von morgen vorzubereiten und die wichtige Deckung der Elementarschäden entsprechend zu erweitern.

Unbenannte Gefahren – versichert gegen (fast) alles Mögliche

Wer als Immobilienbesitzer die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden abgesichert hat, ist sehr solide vor Schäden geschützt, die zum Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle gehören. Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese – zugegeben – schwer greifbare Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind zum Beispiel Krieg, Vorsatz, Verschleiß oder Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Dafür gibt es allerdings eigentlich keinen Grund.

Da wir nicht auf alle denkbaren Schadensursachen eingehen können, für die Versicherungsschutz bestünde, und diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur einmal beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen.

Photovoltaik-Versicherung – sinnvolle Zusatzdeckung für Betreiber von PV-Anlagen

Eine Photovoltaikanlage ist Ihr eigenes Kraftwerk, das sich umweltschonend selbst finanziert und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Bei Sonnenschein produziert sie brav Energie, bei Sturm oder Hagel ist die sensible Technik einer PV-Anlage jedoch den stürmischen Seiten der Natur ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschick, Diebstahl oder Vandalismus können Ihre geplanten Einnahmen unerwartet einbrechen lassen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage durch einen größeren Schaden auf unbestimmte Zeit – oder wird eventuell gar nicht mehr erreicht …

In aktuelleren Versicherungspolicen ist die Photovoltaikanlage standardmäßig als Gebäudebestandteil gegen die im Gebäudeversicherungsvertrag versicherten Gefahren versichert. Eine Installation sollten Sie dem Gebäudeversicherer immer melden, denn einige Versicherer betrachten diese als anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung (zum Beispiel durch ein erhöhtes Brandrisiko). Die Anlage begründet durch die hohen Anschaffungskosten auch eine Erhöhung der Versicherungssumme.

Wer eine separate oder im Gebäudevertrag inkludierte Photovoltaik-Versicherung abschließt, kann alle Teile der Anlange, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelungen und so weiter gegen alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, versichern. Die Deckung ähnelt der obigen „Unbenannte-Gefahren“-Deckung und umfasst insbesondere:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Forst, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Durch den Versicherer werden im Schadensfall die Reparaturkosten und/oder der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. So weit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.

Nicht versichert können über diese Deckung natürlich ein Vorsatz des Versicherungsnehmers sowie Abnutzung, Alterung oder Garantieschäden.