Betrifft die EU-Gebäuderichtlinie Ihr Haus? Ihre aktuelle Fassung gibt Aufschluss.  

Eine neue EU-Gebäuderichtlinie ist auf den Weg gebracht – wie geht es weiter bei der Gesetzgebung zur Energieeffizienz im Gebäudesektor? Immobilienbesitzer warten gespannt auf Neuigkeiten, denn nach der Konzeption des deutschen „Heizungsgesetzes“ arbeitet die Europäische Union seit einiger Zeit an einer Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die insbesondere aufgrund möglicher Sanierungsverpflichtungen in der Öffentlichkeit anhaltend kontrovers diskutiert wird. Was jetzt, Wärmepumpen für alle?

Bereits im Jahr 2020 legte man auf EU-Ebene im Rahmen des europäischen Grünen Deals eine Strategie für eine Renovierungswelle vor – mit dem Ziel, die Renovierungsquoten im Gebäudesektor bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Die Richtlinie soll die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden durch Renovierungen steigern.

Aktuell nur wenige energetische Renovierungen

Derzeit beträgt die durchschnittliche jährliche Quote der energetischen Renovierungen an Gebäuden nur etwa 1 %, obwohl auf Gebäude in der EU etwa 40 % des Energieverbrauchs, über 50 % des Gasverbrauchs und 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen entfallen. Mehr als 30 % der Gebäude in der EU sind älter als 50 Jahre und fast 3/4 des Gebäudebestands ist nicht energieeffizient.

Klimaneutralität bei Wohnimmobilien zunächst ohne generelle Sanierungspflicht

Nun ist klar: Die Europäische Union verzichtet in der EU-Gebäuderichtlinie 2023 auf harte, generelle Sanierungspflichten für Wohngebäude. Um trotzdem bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, hat sie sich im Zuge der EPBD-Reform auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist jedoch vom Tisch. Darüber haben sich am 07.12.2023 Vertreterinnen und Vertreter des europäischen Parlaments im sogenannten Trilog-Verfahren verständigt und wesentliche Punkte festgelegt. Der Einigung müssen die jeweiligen EU-Institutionen noch formal zustimmen, bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten. Dann können die jeweiligen EU-Staaten die Regelungen in nationales Recht überleiten.

Die Letzten werden die Ersten sein …

Mindest-Energiestandards (MEPS) durch Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Building/WPB) wird es laut EU-Gebäuderichtlinie nur für Nichtwohngebäude geben. Hier sollen die Mitgliedsstaaten Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16 % des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26 % bis 2033 einführen. Ausnahmen gibt es für Baudenkmäler und bestimmte Gebäudetypen.

Bei den Wohngebäuden überlässt man es den Mitgliedsstaaten, wie sie die neuen Vorgaben zur Verbrauchsreduktion im Gebäudesektor erfüllen werden. Die Mitgliedsstaaten sollen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise – bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % – reduzieren. Hierbei soll wiederum die energetische Sanierung der jeweils energetisch schlechtesten Wohngebäude 55 % der Energieeinsparung liefern.

Die überarbeitete Richtlinie enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Energieeffizienz von Gebäuden strukturell zu verbessern. Der Fokus der Energieeinsparung liegt auf vier Säulen:

Die EPBD 2023 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden in der EU. Die neuen Standards und Verpflichtungen tragen dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.